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Abklärungen im Vorfeld

Eine Katze adoptieren

Die Entscheidung, eine Katze zu adoptieren, sollte gut durchdacht sein. Katzen sind liebenswerte Begleiter, bringen aber auch Verantwortung mit sich. Bevor Sie eine Katze in Ihr Zuhause aufnehmen, sollten Sie sich einige wichtige Fragen stellen, um sicherzustellen, dass Sie ihr ein artgerechtes und liebevolles Umfeld bieten können.

Katze kaufen

Persönliche und Familiäre Überlegungen

1. Lebensstil und Zeit

  • Habe ich ausreichend Zeit, mich täglich um eine Katze zu kümmern?
  • Katzen benötigen Aufmerksamkeit, Pflege und Beschäftigung – auch wenn sie unabhängiger als Hunde sind.
  • Passt eine Katze zu meinem derzeitigen Lebensstil?
  • Beruf, Freizeitverhalten und Reisegewohnheiten sollten bedacht werden.

2. Allergien

  • Gibt es in meinem Haushalt Personen mit Allergien gegen Katzenhaare oder -schuppen?
    Dies ist eine entscheidende Frage, die oft übersehen wird.

3. Langfristige Verpflichtung

  • Bin ich bereit, mich für die nächsten 10-20 Jahre um eine Katze zu kümmern?
    Katzen können ein langes Leben führen, und die Verantwortung für ihr Wohlergehen ist langfristig.

Wohnsituation und Umgebung

1. Mietverhältnis

  • Ist in meiner Mietwohnung oder meinem Mietshaus die Haltung von Katzen erlaubt?
    Es ist wichtig, dies vor der Adoption mit dem Vermieter abzuklären.

2. Wohnungsgrösse und Sicherheit

  • Ist meine Wohnung gross genug und sicher für Katzen?
    Ein sicherer und ausreichend grosser Raum ist für das Wohlbefinden der Katze wichtig.
  • Gibt es Möglichkeiten für die Katzen, sicher nach draussen zu gehen?

3. Gefahrenquellen

  • Sind gefährliche Pflanzen, Kabel oder andere potenzielle Gefahrenquellen in meinem Zuhause beseitigt?
    Eine katzensichere Wohnung ist unerlässlich.

Finanzielle Überlegungen

1. Kosten der Anschaffung

  • Welche Kosten sind mit der Anschaffung einer Katze verbunden?
    Neben den Anschaffungskosten kommen noch weitere finanzielle Verpflichtungen auf einen zu.
  • Empfehlung: Ein Tierkonto einrichten, auf das man monatlich einen festen Betrag überweist. So kann man im Notfall, etwa bei einer teuren Operation, finanzielle Sorgen vermeiden.

2. Laufende Kosten

  • Bin ich in der Lage, die laufenden Kosten für Futter, Streu, Spielzeug, Pflege und medizinische Versorgung zu tragen?
    Tierarztkosten können besonders bei unerwarteten Krankheiten oder Verletzungen hoch sein.

Gesundheits- und Verhaltensfragen

1. Gesundheitscheck

  • Habe ich Zugang zu einem guten Tierarzt, der meine Katze untersuchen kann? Gesundheitliche Vorsorge ist für eine lange und gesunde Lebensdauer der Katze wichtig.

2. Verhaltensprobleme

  • Bin ich darauf vorbereitet, mit eventuellen Verhaltensproblemen wie Kratzen an Möbeln, nächtlichem Miauen oder Unsauberkeit umzugehen?
    Geduld und Training sind hier oft gefragt.

Auswahl der richtigen Katze

1. Alter und Persönlichkeit

  • Bevorzuge ich eine junge Katze oder eine ältere Katze?
    Beide Optionen haben Vor- und Nachteile: Während junge Katzen mehr Erziehung brauchen, sind ältere oft ruhiger und bereits stubenrein.

2. Herkunft der Katze

  • Woher möchte ich meine Katze adoptieren?
    Tierschutzorganisationen, Tierheime und Abgaben von Privatpersonen sind verschiedene Optionen, jede hat ihre eigenen Vorzüge und Herausforderungen.

Die Adoption einer Katze ist eine weitreichende Entscheidung, die wohlüberlegt sein sollte. Mit sorgfältiger Vorbereitung und durchdachten Überlegungen kann sichergestellt werden, dass die neue Katze ein glückliches, gesundes und dauerhaftes Zuhause findet.

Häufige Fragen zur Katzenadoption in der Schweiz

Was kostet es, eine Katze aus dem Tierschutz zu adoptieren?

Tierschutzorganisationen und Tierheime erheben eine Schutzgebühr. Sie ist kein Kaufpreis, sondern deckt einen Teil der Kosten, die für die Katze bereits angefallen sind: Kastration, Impfungen, Chip, Entwurmung, Tests auf Katzenschnupfen, FIV und Leukose sowie bei Katzen aus dem Ausland die Transportkosten.

Wir haben die Katzeninserate auf tieronline.ch ausgewertet. Grundlage sind die Angaben von den Tierschutzorganisationen und Tierheimen, die auf unserer Plattform Katzen inserieren und dabei eine Schutzgebühr in Franken nennen (Stand: August 2026). Damit einzelne grosse Organisationen das Ergebnis nicht verzerren, zählt jede Organisation gleich viel, unabhängig davon, wie viele Katzen sie vermittelt.

Die Schutzgebühr liegt bei den meisten Organisationen zwischen CHF 290 und CHF 350. Der häufigste Betrag ist CHF 350. Nach unten beginnen die Gebühren bei rund CHF 200, einzelne Organisationen verlangen bis zu CHF 500.

Anders als bei Hunden macht die Herkunft kaum einen Unterschied: Katzen aus Schweizer Tierheimen und aus dem Auslandstierschutz liegen preislich praktisch gleichauf.

Katzen sind deutlich günstiger als Hunde. Auf tieronline.ch liegt die mittlere Schutzgebühr für einen Hund bei rund CHF 550, für eine Katze bei rund CHF 350.

Vorsicht bei Inseraten ohne Gebührenangabe. Fragen Sie in diesem Fall nach, bevor Sie sich festlegen, und zwar nicht nur nach der Höhe, sondern auch danach, was damit gedeckt ist. Seriöse Organisationen nennen die Schutzgebühr offen und können erklären, wofür sie verwendet wird. Ausweichende Antworten oder Nachforderungen sind ein Warnsignal.

Dazu kommen laufende Kosten: Futter, Katzenstreu, Tierarzt, Impfungen und je nach Wohnsituation eine Katzensicherung für Balkon oder Fenster. Eine Haftpflichtversicherung ist bei Freigängern sinnvoll.

Wohnungskatze oder Freigänger?

Diese Frage sollten Sie vor der Adoption klären, denn sie entscheidet mit, welche Katze zu Ihnen passt.

Freigang braucht eine geeignete Umgebung: wenig Verkehr und keine stark befahrene Strasse in unmittelbarer Nähe. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verlangt zudem, dass Katzen mit Freigang permanenten Zugang zum Haus oder zur Wohnung haben. Eine Katze darf also nicht ausgesperrt werden, etwa während Sie bei der Arbeit sind. In der Praxis heisst das: eine Katzenklappe.

Kastration und Kennzeichnung mit einem Mikrochip sind bei Freigängern dringend zu empfehlen. Die Kastration verhindert ungewollten Nachwuchs, der Chip ermöglicht die Rückgabe bei einem Fund. Vorgeschrieben sind beide nicht, anders als beim Hund, wo Chippflicht gilt. Die meisten Organisationen geben ihre Tiere ohnehin kastriert und gechipt ab.

Reine Wohnungshaltung ist für manche Katzen der richtige Weg: für Tiere mit FIV oder Leukose, die andere Katzen anstecken könnten, für Katzen, die Freigang nie kennengelernt haben, und dort, wo Freigang zu gefährlich wäre.

Sie ist aber an Bedingungen geknüpft:

Sozialkontakt ist Pflicht, nicht Kür. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verlangt für einzeln gehaltene Katzen täglichen Kontakt zu Menschen oder wenigstens Sichtkontakt zu anderen Katzen. Das ist die gesetzliche Mindestanforderung.

Wir empfehlen mehr als das Minimum: Wohnungskatzen gehören zu zweit gehalten. Ohne Freigang haben sie draussen keine Sozialkontakte, und was ihnen fehlt, kann kein Mensch vollständig ersetzen. Junge Katzen brauchen einen Artgenossen zum Spielen und Raufen.

Nicht bei Vollzeit-Abwesenheit. Wer zu hundert Prozent ausser Haus arbeitet, sollte keine Katze in reine Wohnungshaltung nehmen. Auch zu zweit brauchen Katzen jemanden, der sich täglich um sie kümmert.

Die Ausstattung ist in der Tierschutzverordnung geregelt (Art. 80 TSchV). Vorgeschrieben sind:

  • erhöhte Liegeflächen
  • Rückzugsmöglichkeiten
  • Kletter- und Kratzgelegenheiten
  • Beschäftigungsmöglichkeiten
  • eine Katzentoilette pro Katze, ab sechs Tieren eine pro zwei Tiere

Ein gesicherter Balkon oder ein Katzennetz kommt dazu. Das ist keine Kür, sondern Voraussetzung: Katzen verunglücken regelmässig bei Stürzen aus dem Fenster.

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, blv.admin.ch, abgerufen im August 2026.

Viele Inserate geben an, ob eine Katze Freigang braucht oder für die Wohnung geeignet ist. Nehmen Sie diese Angabe ernst: Eine Katze, die Freigang gewohnt ist, leidet in der Wohnung.

Eine Katze oder besser zwei?

Katzen gelten als Einzelgänger, sind es aber meist nicht. Besonders junge Tiere brauchen einen Artgenossen zum Spielen, Raufen und Schlafen.

Als Faustregel: Jungtiere und Katzen, die reine Wohnungskatzen werden, sollten zu zweit einziehen. Erwachsene Katzen, die bisher allein gelebt haben, bleiben oft lieber Einzeltiere. Freigänger haben draussen Sozialkontakte.

Tierheime vermitteln aneinander gewöhnte Paare deshalb häufig nur zusammen. Das ist kein Verkaufstrick, sondern Tierschutz. Zwei Katzen verursachen etwa die doppelten laufenden Kosten, aber selten den doppelten Aufwand.

Nicht zu früh trennen. Kätzchen sollten mindestens 10 bis 12 Wochen mit ihren Geschwistern aufwachsen. In dieser Zeit lernen sie das Sozialverhalten, das sie ihr Leben lang brauchen. Wer Ihnen ein Kätzchen mit acht Wochen anbietet, handelt gegen diese Empfehlung.

Wie läuft eine Adoption ab?

Der Ablauf ist bei den meisten Organisationen ähnlich:

  1. Inserat und Kontaktaufnahme. Sie finden eine Katze, die zu Ihrer Lebenssituation passt, und schreiben die inserierende Organisation direkt über das Inserat an. tieronline.ch vermittelt selbst keine Tiere und gibt keine Kontaktdaten heraus. Die Anfrage läuft immer über die Plattform.
  2. Gespräch und Fragebogen. Die Organisation klärt Wohnsituation, Freigangmöglichkeiten, weitere Tiere im Haushalt und Betreuung im Urlaub.
  3. Vorkontrolle. Viele Organisationen besuchen den künftigen Wohnort. Bei Katzen geht es vor allem um gesicherte Fenster und Balkone.
  4. Kennenlernen. Ein Besuch im Tierheim oder auf der Pflegestelle, bei Katzen aus dem Ausland über Videos und Berichte der Pflegestelle.
  5. Schutzvertrag und Schutzgebühr. Der Vertrag regelt unter anderem, dass die Katze nicht weitergegeben werden darf und bei Problemen an die Organisation zurückgeht. Häufig ist auch eine Kastrationspflicht enthalten, falls die Katze noch nicht kastriert ist.
  6. Übergabe und Eingewöhnung. Rechnen Sie damit, dass eine Katze am Anfang versteckt. Das ist normal.
Welche Vorschriften gelten für Katzen aus dem Ausland?

Für die Einfuhr gelten dieselben Regeln wie für Hunde. Sie schützen vor Tollwut.

In den meisten Fällen kümmert sich die Organisation darum. Wer eine Katze über ein Tierheim oder eine Tierschutzorganisation adoptiert, muss die Einfuhr nicht selbst abwickeln. Trotzdem lohnt es sich zu wissen, was gelten muss. So erkennen Sie, ob eine Organisation sauber arbeitet.

Für Katzen aus EU- und EFTA-Staaten gilt:

  • Kennzeichnung: Die Katze braucht einen Mikrochip. Er muss vor der Tollwutimpfung gesetzt worden sein, sonst zählt die Impfung nicht.
  • Heimtierausweis: Ein gültiger EU-Heimtierausweis muss vorliegen.
  • Tollwutimpfung: Sie ist frühestens ab einem Alter von 12 Wochen möglich, und zwischen Impfung und Einreise müssen mindestens 21 Tage vergehen. Eine Katze kann also frühestens mit etwa 15 Wochen einreisen.
  • Sehr junge Tiere: Unter 56 Tagen dürfen sie nur zusammen mit der Mutter oder einem Ammentier einreisen.
  • Anzahl: Ab mehr als fünf Tieren gilt die Einfuhr als gewerblich, mit entsprechend strengeren Auflagen.

Kommt die Katze aus einem Land ausserhalb der EU und EFTA, richten sich die Anforderungen nach dem Tollwutrisiko des Herkunftslandes. Je nach Land kommt eine Blutuntersuchung auf Tollwut-Antikörper dazu, die deutlich Zeit braucht. Die verbindliche Auskunft dazu gibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Traces-Registrierung und Handelsbewilligung: Organisationen, die Tiere gewerbsmässig oder karitativ importieren, brauchen eine Bewilligung und müssen die Einfuhr im System Traces anmelden. Auf tieronline.ch prüfen wir diese Unterlagen. Organisationen, die sie vorgelegt haben, tragen das grüne Prüfzeichen.

Woran erkenne ich eine seriöse Organisation?

Auf tieronline.ch tragen geprüfte Organisationen ein grünes Prüfzeichen. Es bedeutet, dass wir die Unterlagen kontrolliert haben und die Organisation über die gesetzlich notwendigen Papiere für den legalen Tierimport in die Schweiz verfügt.

Darüber hinaus spricht für eine seriöse Vermittlung:

  • Sie stellt Ihnen Fragen und führt eine Vorkontrolle durch. Wer eine Katze ohne jede Rückfrage abgibt, nimmt den Tierschutz nicht ernst.
  • Es gibt einen schriftlichen Schutzvertrag mit Rücknahmeregelung.
  • Die Schutzgebühr wird offen genannt und erklärt.
  • Der Gesundheitszustand wird belegt. Bei Katzen gehören Tests auf FIV und Leukose dazu, ebenso der Impfstatus und die Angabe, ob die Katze kastriert ist.
  • Aneinander gewöhnte Katzen werden zusammen vermittelt statt einzeln.
  • Sie bleibt nach der Vermittlung erreichbar.

Gewerbliche Tierhändler und Züchter sind auf tieronline.ch nicht zugelassen.

Kann ich eine Katze adoptieren, wenn ich berufstätig bin?

Ja, mit Einschränkungen. Katzen kommen stundenweise besser allein zurecht als Hunde. Tiere, die man sich selbst überlassen kann, sind sie deswegen nicht.

Wer tagsüber arbeitet, sollte zwei Katzen aufnehmen. Zu zweit haben sie einander, und die Abwesenheit fällt weniger ins Gewicht.

Bei einem Vollzeitpensum ausser Haus wird es schwierig. Eine einzelne Wohnungskatze ist dann keine vertretbare Lösung. Wenn Freigang möglich ist und zwei Katzen zusammen einziehen, kann es funktionieren, sofern täglich jemand nach ihnen sieht.

Für Ferien und längere Abwesenheiten brauchen Sie eine Betreuung. Katzen werden üblicherweise zu Hause betreut, weil ihnen ein Ortswechsel schwerer fällt als Hunden.

Betreuung finden Sie unter Tierbetreuung.

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