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Tierschutzverordnung

Art. 76d104 Anbieten von Hunden

Wer Hunde öffentlich anbietet, muss folgende Informationen schriftlich angeben:

  • Vorname, Name und Adresse der Anbieterin oder des Anbieters
  • Herkunftsland des Hundes
  • Zuchtland

www.fedlex.admin.ch

  • Inserate
  • Registrierte Benutzer

  • 120+

    Registrierte Organisationen

  • 2'800+

    Besucher pro Tag

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Impressum

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Zweck

Tieronline.ch ist ein Online-Marktplatz für Kleinanzeigen und Informationen zu Tieren aus dem Tierschutz.

Kontaktadresse

Verein Tierschutz Helfer
Corinne Meister
Moosstrasse 95, 8715 Bollingen
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (Anfragen zu Tieren werden unter dieser Adresse nicht beantwortet)

Der Verein Tierschutz Helfer ist vom Kanton St. Gallen als gemeinnützige Organisation anerkannt.
Alle Arbeiten an Tieronline.ch werden eherenamtlich, ohne finanzielle Entschädigungen, geleistet.

WICHTIG: Der Verein Tierschutz Helfer ist kein Tierheim. Wir nehmen keine Tiere auf.

Konzept und Umsetzung

Webuniverse Informatik
www.webuniverse.ch

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