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Beschreibung

Herkunft:
Tierschutz Schweiz
Herkunftsland:
Schweiz
Aktueller Aufenthaltsort:
Pflegestelle
Kanton:
BE
Geschlecht:
männlich
Geboren am (Jg.):
2025
Rasse:
Westfalenterrier x Foxterrier
Grösse:
mittel
Fellart:
Kurzhaar
Gebühr:
650.--

Zorro (12.11.2025) ist ein süsser kleiner Foxterrier × Westfalenterrier-Mix, dessen Leben gerade erst begonnen hat. Leider hat er einen zunächst unbemerkten Bruch am rechten Vorderbeinchen erlitten, der aktuell schief verheilt ist. Wie sich dies in Zukunft entwickeln wird, ist noch nicht vorhersehbar – Schmerzen zeigt Zorro derzeit keine.

Für Zorro wünschen wir uns ein liebevolles Zuhause bei Menschen mit Zeit, Geduld und Herz, die bereit sind, einen Welpen auf seinem Weg ins Leben zu begleiten. Er ist welpentypisch verspielt, neugierig und muss noch ganz viel erleben und lernen.

Mit anderen Hunden und Katzen kommt Zorro gut zurecht. Kinder sehen wir eher im Jugendalter, da wir uns für ihn ein Zuhause wünschen, in dem er der Mittelpunkt sein darf und intensiv mit ihm gearbeitet wird. Als Foxterrier × Westfalenterrier-Mischling bringt er zudem eine Portion Jagdinstinkt mit.

Wichtig ist, dass finanzielle Mittel vorhanden sind, falls in Zukunft medizinische Eingriffe am Beinchen notwendig werden sollten. Ideal wäre ein ebenerdiges Zuhause mit direktem Zugang zu einem eingezäunten Garten, damit Zorro sich sicher und unbeschwert bewegen kann.

Gutes Futter, viel Liebe und Menschen, die ihn so nehmen, wie er ist, stehen ganz oben auf Zorros Wunschliste.

Kannst du dir vorstellen, mit diesem kleinen Knopf durch dick und dünn zu gehen?
Dann fülle gleich das Adoptionsformular auf unserer Webseite aus – wir melden uns bei dir.

Infos: 

Unsere Hunde werden nur an Interessenten ab 30 Jahre vermittelt, Listenhunde nur in listenfreie Kantone und nach vorweisen eines Strafregisterauszuges. Für einen Besuch eines Listenhundes muss vorgängig eine schriftliche Bestätigung des Vermieters/Eigentümers vorliegen, in welcher die explizite Haltung eines Listenhundes erlaubt ist. Wir setzen voraus, dass der Hund bei Interesse mehrfach besucht wird. Kann der Hund mit auf die Arbeit, wird ebenso vorgängig eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers verlangt, bei Listenhunden muss dies explizit erwähnt sein. Der Besuch bei einer Hundeschule oder ein individuelles Training mit einem Hundetrainer oder ähnliches (je nach Bedarf und Präferenzen der Adoptanten) innerhalb der ersten zwei Monaten nach Adoption ist bei Hunden bis 6 Jahre Pflicht. Bei allen anderen Hunden würden wir es sehr begrüssen.

Alle Hunde sind normalerweise gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert (Ausnahme Welpen), im Besitz eines Tierpasses und je nachdem, woher sie stammen oder wie alt sie sind, getestet. 
Achtung Zuckerschock – unser süsser Welpe ZorroAchtung Zuckerschock – unser süsser Welpe ZorroAchtung Zuckerschock – unser süsser Welpe ZorroAchtung Zuckerschock – unser süsser Welpe ZorroAchtung Zuckerschock – unser süsser Welpe ZorroAchtung Zuckerschock – unser süsser Welpe Zorro
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