Werden Hunde aus dem EU-Raum in die Schweiz gebracht, so müssen die Tiere gechipt, geimpft sein und einem europäischen Heimtierpass haben.
Wer Hunde oder Katzen zu Handelszwecken importiert, benötigt eine entsprechende Bewilligung des kantonalen Veterinäramtes.
Eine Registrierung bei TRACES "Trade Control and Expert System" ist zwingend notwendig, wenn man Hunde in die Schweiz importiert.
Alle Tierschutzorganisationen die Inserate auf tieronline.ch erfassen haben bei uns angegeben, die gesetzlichen Vorgaben für den Import und Handel mit Tieren einzuhalten.
Stellen Sie dennoch Mängel fest, bitten wir uns diese zu melden.
Schützen Sie sich vor einem illegalen Kauf:
Zur Einfuhr von Hunden und Katzen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Kennzeichnung
Europäischer Heimtierpass
Der Amtstierarzt des Herkunftslandes muss eine elektronische TRACES-Meldung absetzen. Der Schweizer Bestimmungsbetrieb muss vor dem erstmaligen Import durch die kantonale Behörde im elektronischen System TRACES erfasst werden.
Die Tiere müssen von einem TRACES-Zeugnis „92/65 E I" begleitet sein. Nur das gestempelte und unterschriebene Original ist zulässig.
Achtung: Die Einfuhr von Hunden mit coupierten Ohren oder coupiertem Schwanz in die Schweiz ist verboten.
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Tieronline ist das Tierportal, welches sich zur Aufgabe gemacht hat, Tierheime und Tierschutzorganisationen zu unterstützen.
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